Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch den Nachweis einer Masernimpfung fordern und für den Fall, dass ein Nachweis von den Eltern nicht vorgelegt wird, auch ein Zwangsgeld androhen. Das hat das VG Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden (Beschlüsse 11. und 15.9.2023, Az. VG 14 L 210/23, VG 14 L 231/23). Hintergrund Nach dem Infektionsschutzgesetz – IfSG – müssen Personen, die in …