Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat am 10.08.2023 die Klage eines ehemaligen Polizeibeamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls abgewiesen (Az. 7 A 140/22). Dieser hatte über längere Zeit eine psychisch belastende Tätigkeit (Sichtung kinderpornografischen Materials) ausgeübt und dadurch eine Stresserkrankung erlitten. RA Joachim Schwede sagt dazu: “Die Einschätzung des VG hinsichtlich des Vorliegens einer Berufskrankheit ist stark in Zweifel zu …