Keine Dienstunfallanerkennung für die psychisch belastende Tätigkeit eines ehemaligen Polizeibeamten

Joachim Schwede Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsrecht, Sozialrecht Leave a Comment

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat am 10.08.2023 die Klage eines ehemaligen Polizeibeamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls abgewiesen (Az. 7 A 140/22). Dieser hatte über län­gere Zeit eine psy­chisch be­las­ten­de Tä­tig­keit (Sich­tung kin­der­por­no­gra­fi­schen Ma­te­ri­als) aus­ge­übt und dadurch eine Stress­er­kran­kung erlitten.

RA Joachim Schwede sagt dazu: “Die Einschätzung des VG hinsichtlich des Vorliegens einer Berufskrankheit ist stark in Zweifel zu ziehen. In der Tat kennt die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) psychische Erkrankungen nicht. Diese sind aber – wenngleich auch nur in Ausnahmefällen – möglicherweise als sog. „Wie-Berufskrankheit“ anerkennungswürdig. Das hätte das VG in diesem Fall prüfen müssen.”

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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