Unfallversicherungen geben Tipps für Beschäftigte in Bildungseinrichtungen während der Pandemie

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Schulen werden schrittweise geöffnet, die Notbetreuung in Kitas wird erweitert: In den kommenden Wochen kehren wieder mehr Kinder und Jugendliche in ihre Bildungseinrichtungen zurück. Für die dort Beschäftigten bedeutet das: Sie müssen eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus umsetzen und diese auch den Kindern vermitteln. Bei dieser komplexen Aufgabe möchte die gesetzliche Unfallversicherung die Beschäftigten in Bildungsreinrichtungen unterstützen. In mehreren Handlungshilfen hat sie deshalb Hinweise und Empfehlungen zusammengestellt. Diese konkretisieren die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die wichtigsten Empfehlungen

In Bildungseinrichtungen sollten organisatorische, pädagogische und Hygienemaßnahmen Hand in Hand gehen. Grundlegende Empfehlungen sind:

  • Unterricht oder Kita-Alltag sollen so organisiert werden, dass der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit eingehalten wird. Gruppengröße und -räume müssen entsprechend angepasst und Verkehrswege in den Räumen, auf den Fluren, in der Mensa und im Außengelände festgelegt werden. Hier können Bodenmarkierungen helfen.
  • Einmal eingeteilte Gruppen sollten beibehalten und nicht gemischt werden.
  • Um das Infektionsrisiko weiter zu senken, ist das regelmäßige Lüften der Klassen- und Gruppenräume wichtig.
  • Unterrichts- und Pausenzeiten in den Schulen können versetzt stattfinden. Das, verhindert, dass sich zu viele Personen auf dem Pausenhof aufhalten.
  • Für Schulen wie für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gilt: Personen, die laut Robert Koch-Institut zu den Risikogruppen gehören, sollen nicht in der Einrichtung arbeiten oder diese besuchen.
  • Besondere Aufmerksamkeit ist gerade dort wichtig, wo das Einhalten der Nies- und Hustenetikette noch schwerfällt. Deshalb sollten auch die Jüngsten mit den derzeit gültigen Hygieneregeln vertraut gemacht werden. Das richtige Händewaschen gemeinsam zu üben, kann helfen.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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