Versicherter Betriebsweg zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Zurücklegen eines Betriebswegs zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht nach einem Urteil des SG Frankfurt/Oder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Urteil vom 25.03.2022, Az. S 10 U 108/21).

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert