Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die jederzeitige Möglichkeit zu geben, wichtige Gesetze zum Arbeitsschutz einzusehen. Diese Gesetze sind meistens in einer Sammlung “Aushangpflichtige Gesetze” enthalten, die von den Arbeitnehmern ungestört durch den Arbeitgeber eingesehen werden können.
Diese Textsammlung ist unbedingt auf dem neuesten Stand zu halten! Ein regelmäßiger Austausch etwa je Halbjahr wird empfohlen. Die nun schon 29. Auflage der von Rechtsanwalt Joachim Schwede herausgegebenen Textsammlung ist dieser Tage erschienen. Sie enthält unter anderem die Neufassung der Arbeitsstättenverordnung.
Sie kann unter dem Reiter “Publikationen” übrigens versandkostenfrei bestellt werden!