BAG befragt den EuGH zur Abberufung des Datenschutzbeauftragten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Zur Klärung der Frage, ob die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 27.4.2021 (Az. 9 AZR 383/19 (A)) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.

Weitere Informationen zum Verfahren finden sich hier.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert