BAG befragt den EuGH zur Abberufung des Datenschutzbeauftragten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Zur Klärung der Frage, ob die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 27.4.2021 (Az. 9 AZR 383/19 (A)) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich hier.