BAG: Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten ist zulässig

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Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nach einem Urteil des BAG vom 30.03.2023 (2 AZR 309/22) nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.

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Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
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