Nicht nur im Rahmen der Pandemie – Erkrankungen von Beschäftigten sind leider der Alltag. Nicht immer herrscht jedoch Klarheit hinsichtlich der Frage, wann eigentlich eine ärztliche Krankschreibung – der so genannte „gelbe Zettel“ – beim Arbeitgeber vorzulegen ist. Und wann hat der Betriebsrat mitzureden, wenn es um die Vorlage der Krankschreibung geht? Ein Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg gibt hier interessante Hinweise.
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.