Das vorsätzliche Anhusten eines Arbeitskollegen mit den Worten “Ich hoffe, Du bekommst Corona” berechtigt auch ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber. Allerdings trägt nach einem Urteil des LAG Düsseldorf (Urteil vom 27.4.2021, Az. 3 Sa 646/20) der Arbeitgeber bei der Tatkündigung die Darlegungs- und Beweislast für den Kündigungsvorwurf. RA Joachim Schwede schreibt dazu: “Die Aufarbeitung des …
LAG: Corona-Anhuster kann eine Kündigung rechtfertigen
Wer bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustet und äußert, er hoffe, dass dieser Corona bekomme, verletzt in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem Kollegen und riskiert eine fristlose Kündigung, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorfin seinem Urteil vom 27.4.2021 (Az. 3 Sa 646/20). Was war geschehen? Der Kläger war seit dem 01.08.2015 zunächst als Auszubildender und seit dem …