Geldbußen und verwehrte Kindergartenplätze für ungeimpfte Kinder sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 08.04.2021 – 47621/13; 3867/14; 73094/14; 19306/15; 19298/15; 43883/15) bei der Verletzung der Impfpflicht in Tschechien zulässig. Sie seien kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Der Fall In Tschechien gilt eine Impfpflicht gegen neun bekannte Kinderkrankheiten wie Masern, …