Der besondere Schutz schwerbehinderter Beschäftigter – auch im Rahmen einer Kündigung!

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§ 168 SGB IX, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf, gehört zu den Vorschriften, die Verfahrenspflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten. Hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung die nach § 168 SGB IX erforderliche vorherige Zustimmung des Integrationsamts nicht eingeholt, kann dieser Umstand nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts …

BAG: Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung bei Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts

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Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung i.S.v. § 22 AGG begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Vorschriften gehört – so das BAG – § 168 SGB IX, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten …