Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1.1.2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht. Das hat der 5. Senat des …
SG Nordrhein-Westfalen: Erwerbsminderungsrente trotz Abschaffung des eigenen Pkw
Schaffen wegeunfähige Versicherte ihren Pkw ab, haben sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil allein auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Beförderungsmöglichkeiten abgestellt werden darf. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 08.10.2021 entschieden (Az. L 4 R 1015/20). Was war geschehen? Ein Versicherter hat u.a. Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 …
Viele Krankheitstage wegen der Psyche
Die Zahl der Krankheitstage von Beschäftigten wegen psychischer Belastungen ist von 2007 bis 2016 deutlich gestiegen, von knapp 48 Millionen auf 109 Millionen Krankheitstage. Im Jahr 2017 gab es einen leichten Rückgang auf 107 Millionen Krankheitstage. Das geht aus einer Antwort (19/8688) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8159) der Fraktion Die Linke hervor. Männer sind demnach in allen Altersgruppen …
BGH: Amtshaftung bei fehlerhafter Sozialberatung durch den Leistungsträger
Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 02.08.2018 (III ZR 466/16) mit den Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der Sozialhilfe gemäß § 14 S. 1 SGB I befasst, wenn bei Beantragung von laufenden Leistungen der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (§§ 41 ff SGB XII) ein dringender rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf erkennbar ist. Was war geschehen? Der schwerbehinderte Kläger nimmt den beklagten …
Vorsicht! Keine volle Erwerbsminderungsrente bei Aufgabe eines Teilzeitarbeitsplatzes ohne triftigen Grund
Gibt ein teilweise Erwerbsgeminderter seinen zumutbaren Teilzeitarbeitsplatz ohne triftigen Grund, ist er nach einem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG Sachsen) vom 5.4.2017 (Az. L 1 R 118/16) so zu behandeln, als hätte er diesen Arbeitsplatz noch inne. Der Teilzeitarbeitsmarkt ist für ihn deswegen nicht verschlossen und ihm steht lediglich eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu. Die Arbeitnehmerin hatte vorliegend gegen die DRV Bund …