Nach § 18 S. 1 MuSchG erhält eine Frau, die wegen des Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, von ihrem Arbeitgeber den sog. Mutterschutzlohn. Immer wieder ist umstritten, wie sich dieser berechnet, wenn der Arbeitnehmerin zuvor eine variable Vergütung gezahlt wurde. Eine Entscheidung des LAG Niedersachsen (Urteil vom 20.2.2023, Az. …
LAG Niedersachsen: Keine Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten
Das Geschlecht kann nur dann i.S.d. § 8 Abs. 1 AGG eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung bilden, wenn die Tätigkeit ohne das Merkmal jedenfalls nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Abzustellen ist auf die konkret vom Arbeitnehmer auszuübende Tätigkeit, die sich nach dem vom Arbeitgeber festgelegten Unternehmenskonzept richtet. Dies sei – so das LAG Niedersachsen (Urteil vom 24.2.2023, Az. 16 …