Keine Haftung für einen Hörschaden durch ein Signalhorn

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Der Haftungsausschluss nach § 105 SGB VII entfällt nach einem Urteil des LAG Nürnberg nicht schon dann, wenn ein bestimmtes und für den Gesundheitsschaden ursächliches Handeln (hier die Betätigung des Signalhorns eines Feuerwehrfahrzeuges) gewollt war, sondern nur dann, wenn auch der Gesundheitsschaden (hier ein sog. Tinnitus) für den Fall seines Eintritts gewollt war, also mindestens gebilligt, jedenfalls aber in Kauf …

BAG: Der Ersatz eines Personenschadens und das Haftungsprivileg des § 104 I 1 SGB VII – “doppelter Vorsatz”!

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Zugunsten des Arbeitgebers greift gegenüber dem Schadensersatzverlangen eines Beschäftigten, der infolge eines Versicherungsfalls einen Personenschaden erlitten hat, das Haftungsprivileg nach § 104 I 1 SGB VII ein, es sei denn, der Arbeitgeber hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt oder auf einem nach § 8 II Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg (Wegeunfall). Für die Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls ist …