AG München: Vorformulierte Kündigungsfrist von sechs Monaten in einem Krippenvertrag kann unangemessen lang sein

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Das Amtsgericht (AG) München hat mit einem Urteil vom 24.10.2018 (Az.: 242 C 12495/18) eine vorformulierte Kündigungsfrist von sechs Monaten in einem Krippenvertrag als unangemessen lang beurteilt und daher für unwirksam erklärt. Die Frist sei hier u.a. mit Blick auf die streitige Klausel, nach der sich die Kündigungsfrist nach knapp einem Jahr auf drei Monate verkürzte, nicht plausibel. Was war geschehen? …

AG München: Kritischer Aufruf eines Elternbeirats rechtfertigt nicht die Kündigung des Betreuungsvertrags mit der Kita

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Verschickt der Elternbeiratsvorsitzende eines Kindergartens an sämtliche Eltern einen kritischen Elternbrief, in dem er diese auffordert, bei künftigen Problemen neben der Geschäftsführung des Kindergartens auch die Gemeindeverwaltung zu informieren, rechtfertigt dies nicht die Kündigung des Betreuungsvertrags für sein Kind. Es sei nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) München gerade Aufgabe des Elternbeirats, als Mittler zwischen Elternschaft und Träger, Kritikpunkte weiterzugeben (Urteil …