Das LAG München hat im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 13.09.2022 zu einer gesetzlichen Verpflichtung der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung entschieden, dass der Betriebsrat durch seine Initiative eine Regelung darüber erzwingen kann, wie die Arbeitszeiten erfasst werden (Beschluss vom 22.05.2023 – 4 TaBV 24/23). RA Joachim Schwede sagt dazu: “Spätestens seit der Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung steht das …