Das Jugendamt kann eine private Kindertagesstätte nicht dazu verpflichten, ein bestimmtes Kind aufzunehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster am 6.7.2023 (Az. 6 L 558/23) klargestellt. Der Kita-Träger gestalte sein Rechtsverhältnis zum Bürger autonom und agiere dabei ausschließlich im Bereich des bürgerlichen Rechts, heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Eilantrag der Eltern eines unter dreijährigen Kindes bleibt damit erfolglos.
BSG: Kein Unfallversicherungsschutz für eine rein privat organisierte Kindertagesbetreuung
Die Zugehörigkeit zum Kreis der versicherten Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung als Kindertagespflegeperson nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a Alt. 2 SGB VII setzt ein Betreuungsverhältnis unter Einbindung des Jugendamtes voraus. Eine rein privat organisierte Kindertagesbetreuung erfüllt diese Voraussetzung nach einem Urteil des BSG vom 19.6.2018 (B 2 U 2/17 R) nicht. Für die Einbindung des Jugendamtes reicht bereits …