Ein Versicherter, der wegen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhält, muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer ärztlich bescheinigen lassen, damit er weiterhin krankengeldberechtigt ist. Wird er an diesem Tag aus organisatorischen Gründen von der Arztpraxis auf einen späteren Termin verwiesen, so kann die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld nach einem Urteil des LSG Hessen …
SG München: Krankengeldanspruch trotz verspäteten Attests möglich
Einem Arbeitnehmer steht Krankengeld auch dann zu, wenn er das Attest für die fortdauernde Krankschreibung bei seiner Krankenkasse erst verspätet vorlegt, weil der untersuchende Arzt es ihm erst nachträglich zugeleitet hatte, da die unzureichende Büroorganisation des Arztes in der Risikosphäre der Krankenkasse liege, entschied das Sozialgericht München mit Urteil vom 17.06.2020 (S 7 KR 1719/19). Was war geschehen? Der Arbeitnehmer …
SG Koblenz: Krankenkasse muss Versicherte über die Schließung von Geschäftsstellen informieren
Krankenkassen müssen ihre Versicherten über Veränderungen im Geschäftsstellennetz in Kenntnis setzen. Das hat das Sozialgericht Koblenz zugunsten eines Versicherten entschieden, dessen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Krankenkasse erst verspätet erreicht hatte, weil er sie an die Adresse einer inzwischen geschlossenen Geschäftsstelle geschickt hatte (Urteil vom 27.03.2018 – S 14 KR 980/17). Was war geschehen? Die beklagte Krankenkasse hatte eine Geschäftsstelle geschlossen, die vor Ort …
Schlamperei des Hausarztes geht nicht zu Lasten des Krankenversicherten
Eine Krankenkasse darf ihren Versicherten, die zur Feststellung der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (=AU) zeitgerecht persönlich einen Vertragsarzt aufsuchten, Krankengeldzahlungen nicht verweigern, wenn der Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen unterlässt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) mit zwei Urteilen vom 11.05.2017 entschieden (Az. B 3 KR 22/15 R, B 3 KR 12/16 R). Im Verfahren Az. B 3 KR …