LAG Berlin-Brandenburg: Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit dem Scan einer Unterschrift

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Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 16.03.2022 (23 Sa 1133/21) bestätigt hat. Was war geschehen? Die Klägerin war für ein Unternehmen des Personalverleihs tätig. Bei Aufträgen von entleihenden Betrieben und Einverständnis der …

LAG München: Ein Crowdworker ist kein Arbeitnehmer

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Eine Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis (LAG München, Urteil vom 4.12.2019 – 8 Sa 146/19). Was war geschehen? Das LAG München hat entschieden, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten – dem Betreiber einer Internetplattform – kein Arbeitsverhältnis besteht. Die Beklagte führt u.a. für Markenhersteller …

LAG Schleswig-Holstein: Arbeitsvertrag kann trotz Schriftformgebots auch durch tatsächliches Handeln zustandekommen

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Ein Arbeitsvertrag kann zustande kommen, indem der Arbeitnehmer seine Arbeit tatsächlich aufnimmt und der Arbeitgeber die Arbeit annimmt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erklären dadurch konkludent Angebot und Annahme des Arbeitsvertrags. Ein tarifliches Schriftformgebot für den Abschluss eines Arbeitsvertrags führt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein  vom 7.8.2018 (1 Sa 23/18) in der Regel nicht zur Unwirksamkeit des durch tatsächliches Handeln zustande …

BAG: Kirchliche Arbeitsvertragsregelungen haben keine drittschützende Wirkung

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Ein kirchlicher Arbeitgeber kann in den durch das staatliche Arbeitsrecht gesetzten Grenzen wirksam Arbeitsverträge abschließen, welche keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen vorsehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24.05.2018 (6 AZR 308/17) entschieden. Die entsprechenden Regelungen würden keine drittschützende Wirkung entfalten. Was war geschehen? Die Klägerin war bei der Beklagten als Alltagsbegleiterin tätig. Die Beklagte …

BAG: Keine Änderung der dynamischen Bezugnahmeklausel durch eine Betriebsvereinbarung

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Eine individualvertraglich vereinbarte Vergütung nach tariflichen Grundsätzen kann nach einem Urteil des BAG vom 12.4.2018 (4 AZR 119/17) durch eine Betriebsvereinbarung nicht zu Lasten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Der Kläger ist seit 1991 bei der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin als Masseur in einem Senioren- und Pflegezentrum beschäftigt. In einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag von Dezember 1992 verständigte sich die Rechtsvorgängerin der Beklagten …

Eine dreijährige Kündigungsfrist in Arbeitsvertrags-AGB kann den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen

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Eine erhebliche Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitsvertrags kann wegen einer unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sein, und zwar auch dann, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird. Das wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 26.10.2017 entschieden. Nach Abwägung der Einzelfallumstände ist eine dreijährige …

Die Benachteiligung eines Schwerbehinderten ist bereits durch den Arbeitsvertrag möglich!

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Die in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag enthaltene Erklärung des Arbeitnehmers, nicht den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes zu unterliegen, indiziert bereits eine Benachteiligung wegen einer Behinderung. Auch die tätigkeitsneutrale Frage nach einer Schwerbehinderung bei einer Einstellung ist unzulässig. Das sind die Kernaussagen eines Urteils des ArbG Hamburg vom 27.6.2017 – 20 Ca 22/17 (BeckRS 2017, 119652). Frage nach der Behinderung im Einstellungsgespräch …

Anforderung an die Schriftform einer Befristungsabrede bei Arbeitsaufnahme vor Zugang der vom Arbeitgeber unterzeichneten Fassung des Arbeitsvertrages an den Arbeitnehmer

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1. Die Befristung des Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG der Schriftform. Diese erfordert grundsätzlich nach § 126 Abs. 2 S. 1 BGB die Unterzeichnung der Befristungsabrede durch beide Parteien auf derselben Urkunde. Werden mehrere gleichlautende Urkunden erstellt, genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet (§ 126 Abs. 2 S. 2 BGB). …