LSG: Krankenkasse muss nicht für Nahrungsergänzungsmittel zahlen

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Das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nie­der­sach­sen-Bre­men hat mit Urteil vom 23.12.2021 (Az. L 16 KR 113/21) ent­schie­den, dass Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel keine Arz­nei­mit­tel im Rechts­sin­ne sind und somit nicht von der Ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den müs­sen. Ge­klagt hatte eine Frau mit einer Hist­amin-In­to­le­ranz, die Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel zur Sym­ptom-Mil­de­rung ein­setzt. Was war geschehen? Eine 50-jährige Frau mit einer Intoleranz gegenüber Histamin in Lebensmitteln beantragte bei ihrer Krankenkasse …

LSG Niedersachsen-Bremen: Ein E-Roller ist kein Rollstuhlersatz

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Ein Elek­trorol­ler ist im Ge­gen­satz zu einem Elek­troroll­stuhl kein Hilfs­mit­tel der Ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Viel­mehr han­delt es sich um ein nicht für Be­hin­der­te kon­zi­pier­tes Frei­zeit­ge­rät und damit um einen Ge­brauchs­ge­gen­stand des täg­li­chen Le­bens. Er ist nicht für me­di­zi­ni­sche Funk­tio­nen kon­zi­piert und fällt des­we­gen nicht in die Leis­tungs­pflicht der Kran­ken­kas­se fällt. Dies hat das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nie­der­sach­sen-Bre­men mit Beschluss vom 28.08.2020  (Az. L …

LSG Niedersachsen-Bremen: Laser-Epilation bei starker Beinbehaarung ist keine Kassenleistung

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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 29.10.2019 (L 4 KR 457/16) entschieden, dass eine Laser-Epilation der Beine auch bei Jugendlichen keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Was war geschehen? Geklagt hatten zwei Geschwister aus dem Umland von Bremen. Das damals 17-jährige Mädchen und ihr ein Jahr jüngerer Bruder leiden an ausgeprägtem Haarwuchs an den Beinen (med.: Hypertrichose). Mit Unterstützung …

SG Dortmund: Krankenkasse muss nicht für eine Tierhaltung aufkommen

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Eine gesetzliche Krankenkasse ist nach einem Urteil des SG Dortmund nicht verpflichtet, einer psychisch erkrankten Patientin die laufenden Kosten zur Haltung eines Hundes und einer Katze zu erstatten. Mit Ausnahme eines “Blindenhundes” ist die Haltung von Tieren nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, sodass Kosten für die Unterhaltung der privaten Lebensführung zuzurechnen seien (Urteil vom 16.04.2019, Az. S 8 KR 1740/18). Was …